Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Mieterstrom, nur besser?

Mit dem Solarpaket I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll der Ausbau von Solarenergie beschleunigt werden. Dazu gehört auch die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als neues Modell zur unbürokratischen Nutzung von Solarenergie für Mehrfamilienhäuser. Aber was genau ist darunter eigentlich zu verstehen? Und wodurch unterscheidet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung von Mieterstrom?

Die Grundidee der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung besteht darin, die lokale Nutzung von grünem Strom zu fördern und darauf aufbauend eine Solaranlage für Mieter nutzbar zu machen. Der durch die PV-Anlage erzeugte PV-Strom soll direkt vor Ort von den Nutzern des Gebäudes verbraucht werden. Auf den ersten Blick scheint sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nicht stark von Mieterstrom zu unterscheiden, doch es gibt bedeutende Unterschiede.

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Strommengen aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Nutzerinnen und Nutzern eines Gebäudes zugerechnet werden. Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist ähnlich dem der „gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ aus Österreich.

Die Stromerzeugung aus der PV-Anlage wird unter Nutzung intelligenter Messsysteme den Teilnehmenden zugewiesen und von deren Netzbezugsmengen abgezogen. Die Nutzer erwerben Anteile an dem Strom aus der Photovoltaikanlage. Dadurch erhalten sie das Recht, den von der Photovoltaikanlage erzeugten grünen Strom zu nutzen.

Die durch die Gebäudestromanlage erzeugte elektrische Energie wird rechnerisch auf alle teilnehmenden Letztverbraucher aufgeteilt. Die rechnerisch aufteilbare Strommenge ist begrenzt auf die Strommenge, die innerhalb eines 15-Minuten-Zeitintervalls erzeugt und verbraucht wurde. Einem Nutzer kann nicht mehr zugewiesen werden, als er in einer Viertelstunde verbraucht hat. Die Verteilung erfolgt anhand eines dynamischen oder statischen Aufteilungsschlüssels. Das bedeutet, dass die Zuteilung entweder dynamisch alle 15 Minuten erfolgt oder aber gleichbleibend statisch, solange Verbrauch und Erzeugung zeitgleich erfolgen.

Außerdem ist der Anlagenbetreiber bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht dazu verpflichtet, den Reststrom zu liefern. Jeder Nutzer muss sich selbst um einen Reststromvertrag kümmern, um auch für die Zeiten ohne PV-Strombezug Strom zu haben. Im Gegensatz zum herkömmlichen Mieterstrommodell gibt es also keine Vollversorgungspflicht durch den Vermieter. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfällt die gewöhnliche Lieferantenpflicht des Betreibers. Dieser liefert nur den PV-Strom. So haben die Mieter auch die freie Wahl, ob sie an dem Modell teilnehmen möchten oder nicht.

Es bestehen also einige Unterschiede zwischen dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und dem Mieterstrommodell. Jedoch zielt die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eher auf kleinere Mehrparteienhäuser oder Gewerbe ab. In der Photovoltaikstrategie des BMWK steht das auch klar geschrieben: „Das Modell eignet sich besonders für PV-Anlagen auf kleineren Mehrparteiengebäuden sowie für kleinere Mieterstromprojekte. Auch in vermieteten Gewerbeimmobilien kann dieses Modell die Nutzung von PV-Strom vor Ort vereinfachen.“ (Siehe: Photovoltaik-Strategie des BMWK vom 05.05.2023)

Zusammenfassend kann man also nicht sagen, dass die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung das bessere Mieterstrommodell ist. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zielt, wie bereits erwähnt, eher auf kleine Mehrparteienhäuser ab. Ob sich nun Mieterstrom oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besser eignet, ist also situationsabhängig. Je nach Größe und Situation ist immer noch die Umsetzung des Mieterstrommodells sinnvoll, und auch Mieterstrom für Gewerbe kann die bessere Möglichkeit sein. Doch egal für was sich der Kunde entscheidet, ob Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, smartRED kann beides und bietet die passende Lösung für nachhaltige Stromversorgung im Mehrparteienhaus.

Wenn auch du das Mieterstrommodell oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in deiner Immobilie erfolgreich umsetzen möchtest, dann trete gerne mit uns in Kontakt.