Pico jetzt förderfähig: Was das für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus bedeutet

Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus ist 2026 für Eigentümer, WEGs und Wohnungsunternehmen ein zentrales Thema. Die Pico Wallbox ist jetzt für das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ zugelassen und eignet sich für förderfähige Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus.


Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus: Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert mit einem neuen Programm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Das Programm trägt den Namen „Laden im Mehrparteienhaus“, stellt ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro bereit und richtet sich gezielt an Bestandsgebäude.

Anträge können im Zeitraum vom 15. April bis 10. November 2026 online gestellt werden, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Es gilt das Windhundprinzip: Wer früher beantragt, hat bessere Chancen.

Gefördert wird nicht nur die Wallbox selbst. Förderfähig sind die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur einschließlich der notwendigen technischen Ausrüstung, des Netzanschlusses und baulicher Maßnahmen.

Wichtige Voraussetzungen: Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt werden. Zudem müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen, und der Betrieb muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen.

Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten. Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt. Bei WEGs gibt es eine wichtige Erleichterung: Der WEG-Beschluss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen. Er kann bis zu sechs Monate nach der Förderzusage nachgereicht werden.


Warum die Pico nicht als bidirektional gelistet ist

Eine Frage, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt wird: Warum ist die Pico nicht als bidirektionale Wallbox im Förderprogramm aufgeführt?

Die Antwort liegt nicht in der Hardware. Die Pico ist technisch bereits heute in der Lage, bidirektional zu laden. Was fehlt, ist die regulatorische Grundlage für eine normkonforme Zertifizierung.

Der relevante Standard ist ISO 15118-20, der die Kommunikationsanforderungen für bidirektionales Laden zwischen Fahrzeug und Ladestation definiert. Ab dem 1. Januar 2027 wird ISO 15118-20 verpflichtend, auch für privat oder halböffentlich betriebene Ladestationen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die normative Grundlage für eine zertifizierungsfähige Umsetzung im privaten Bereich noch nicht abschließend in nationales Recht überführt.

Das betrifft nicht nur die Pico, sondern den gesamten Markt. Erste bidirektionale AC-Geräte nach ISO 15118-20 werden für 2026 erwartet, die Marktdurchdringung steht jedoch noch am Anfang. Kein Hersteller kann die Bidirektionalität heute bereits vollständig normkonform zertifizieren lassen. Sobald ISO 15118-20 ab 2027 verbindlich gilt und die Zertifizierungsverfahren stehen, ist die Pico technisch bereit, diesen Schritt unmittelbar mitzugehen.


Was das praktisch bedeutet

Für Projekte im Mehrfamilienhaus ist bidirektionales Laden heute ohnehin noch kein operativer Bedarf. Entscheidend ist der zuverlässige, verwaltungsarme Betrieb von Ladepunkten, die Mieter flexibel nutzen können und die mit wachsender Nachfrage skalieren.

Genau dafür ist die Pico in Kombination mit der Verwaltungssoftware eCarUp ausgelegt. Ladepunkte lassen sich nutzergebunden betreiben, Ladevorgänge nachvollziehen und Abrechnungen sauber abbilden, ohne dauerhaften manuellen Aufwand für die Verwaltung. Neue Nutzer oder zusätzliche Ladepunkte lassen sich integrieren, ohne aufwendige Verwaltungsprozesse auszulösen.


Fazit

Die Zulassung der Pico im neuen Bundesförderprogramm ist ein konkreter Schritt für Projekte, die bisher auf diesen Rahmen gewartet haben. Das Programm gilt nach dem Prinzip „First come, first served“ — wer früh beantragt, hat bessere Chancen auf Bewilligung.

Die Frage nach Bidirektionalität ist legitim, für den aktuellen Marktstand aber noch nicht entscheidend: Die normative Grundlage steht marktübergreifend noch aus. Was zählt, ist ein System, das heute funktioniert, morgen skaliert und den Betrieb so einfach wie möglich hält.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein konkretes Objekt planen. Wir begleiten Sie von der Förderfähigkeitsprüfung bis zur Inbetriebnahme.